Winterdienst im Landkreis Ebersberg

Winterdienst im Landkreis Ebersberg vom 1. November bis 30. April: räumen, streuen, enteisen — und am Winterende den Splitt wieder aufnehmen. Für Wohnanlagen, Verwaltungen, Gewerbe, Handwerk, Gesundheitseinrichtungen und öffentliche Auftraggeber.

1. November bis 30. April, mit dokumentierter Uhrzeit
Winterdienst

Winterdienst: echte Fotos aus unseren Nachteinsätzen

Winterdienst: Straße mit frischem Neuschnee bei Nacht, Straßenlaternen und verschneite Hecken
Straße nachts
Winterdienst: verschneiter Fußweg bei Nacht nach frischem Schneefall
Fußweg nachts

Winterdienst bei Nacht – wir sind unterwegs, wenn der Schnee fällt – eigene Fotos von Hausmeisterservice Sykora.

Leistungen

Was zum Winterdienst im Landkreis Ebersberg gehört

Der Winterdienst ist die einzige Leistung, bei der es nicht um Optik geht, sondern um Haftung. Deshalb ist bei uns festgelegt, wer räumt, ab wann, wie oft und womit — und wir protokollieren jeden Einsatz.

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Räumen

Gehweg, Hauszugang, Zufahrt und Stellplätze. Dabei kommt der Schnee dorthin, wo er niemandem im Weg ist und die Sicht an der Ausfahrt nicht nimmt.

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Streuen

Abgestimmt auf die Fläche und auf das, was die Gemeinde zulässt. Auf Pflaster und in Tiefgaragenzufahrten arbeiten wir zurückhaltend, weil Salz den Belag angreift.

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Enteisen

Vereiste Stufen, Rampen und Abläufe. Genau dort, wo Wasser steht, friert es zuerst — Rampen und Rinnen sehen wir deshalb bei jedem Gang an.

Pflicht und Nachweis

Räum- und Streupflicht mit Nachweis

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen — aber nur, wenn man im Streitfall zeigen kann, dass geräumt wurde. Ein Winterdienst ohne Nachweis hilft Ihnen dann nicht. Wie weit die Pflicht vor Ihrem Grundstück reicht, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde; alle Gemeinden im Kreis finden Sie beim Landratsamt Ebersberg.

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Kurze Wege im Landkreis

Unser Sitz ist in Ebersberg. Fällt nachts Schnee, sind wir deshalb schnell bei Ihnen vor Ort und fahren nicht erst aus München an.

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Rund um die Uhr in der Saison

Vom 1. November bis 30. April sind wir erreichbar, auch nachts und am Wochenende. Schneit es plötzlich, erreichen Sie uns direkt.

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Nachweis für den Haftungsfall

Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto in unserer App festgehalten. Stürzt jemand, können Sie belegen, dass geräumt und gestreut wurde.

Ablauf

So kommt Ihr Winterdienst im Landkreis Ebersberg zustande

1. Flächen aufnehmen

Zuerst gehen wir das Grundstück ab und messen die Flächen, die tatsächlich geräumt werden müssen. Nur diese Flächen kommen danach in den Vertrag.

2. Zeiten und Streumittel festlegen

Bis wann geräumt sein muss, wie oft nachgeräumt wird und was auf welcher Fläche gestreut wird.

3. Preis nach Ihrer Wahl

Als feste Saisonpauschale, die Sie vorher kennen, oder als Abrechnung pro Einsatz. Was für Ihr Objekt günstiger ist, sagen wir Ihnen nach der Besichtigung.

4. Abschluss im Frühjahr

Dann heißt es: Splitt aufnehmen, Flächen kehren, Schäden melden. Danach ist die Saison sauber beendet.

Tipp: Anfragen für die kommende Saison nehmen wir am besten im September oder Oktober entgegen, damit die Tour vor dem ersten Schnee steht. Wer erst beim ersten Schnee anruft, hat es schwer, nicht nur bei uns.
Passt dazu

Was beim Winterdienst im Landkreis Ebersberg meist mitläuft

Den Winterdienst beauftragen die meisten Kunden nicht allein. Meistens gehört er zur laufenden Betreuung, weil dieselbe Firma dann auch im Sommer die Flächen kennt.

Passende Seiten dazu: Hausmeisterservice für die laufende Betreuung, Grünflächenpflege für Rasen, Hecken und Laub und Gebäudereinigung für die Flächen im Haus — dort kommt nämlich im Winter der Eintrag von Streusalz und Splitt an.

Zu den Orten, in denen wir unterwegs sind: Ebersberg, Grafing, Vaterstetten, Kirchseeon, Zorneding, Markt Schwaben und Hohenlinden.

Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst im Landkreis Ebersberg

Ab wann müssen Wege geräumt sein?

Die Gemeinden regeln das in ihren Satzungen, üblich sind zum Beispiel Werktage ab sieben Uhr und Sonntage später. Deshalb richten wir die Tour nach der Satzung Ihrer Gemeinde und halten das auch im Vertrag fest.

Haften Sie, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich auch auf einen Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist ein Vertrag, der Flächen und Zeiten benennt, und ein Nachweis über die Einsätze — beides bekommen Sie von uns.

Was wird gestreut?

Das hängt an der Fläche und an der Gemeinde. Auf empfindlichen Belägen und in Garagenzufahrten arbeiten wir zurückhaltend, weil Salz Beton und Fugen angreift.

Können wir nur den Winterdienst beauftragen?

Ja. Der Saisonvertrag steht für sich. Wer die Außenanlagen mitgibt, zahlt insgesamt weniger, weil wir ohnehin am Objekt sind.

Winterdienst im Landkreis Ebersberg anfragen

Schicken Sie uns die Adresse und die Flächen, die geräumt werden müssen. Wir melden uns zeitnah und nehmen das Grundstück mit Ihnen auf.

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